Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stuckbetrieb & Renovierungen am Haus
Inhaber:
Ahmet Kaydul
Untermühlweg 21
91217 Hersbruck
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Stuckbetrieb & Renovierungen am Haus, Inhaber Ahmet Kaydul, und seinen Kunden über die Erbringung von handwerklichen Dienstleistungen.
Der Betrieb bietet seine Leistungen sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern an.
Abweichende Vereinbarungen sind möglich, wenn sie im jeweiligen Angebot oder Vertrag ausdrücklich vereinbart werden.
2. Leistungen
Zum Leistungsangebot gehören insbesondere:
* Verputzarbeiten für Neu- und Altbau
* Sanierungs- und Renovierungsarbeiten
* Trockenbauarbeiten
* Kalk- und Edelputze
* Fassadensanierung
* Malerarbeiten
* Vollwärmeschutz
* Verlegung von Bodenbelägen
* Arbeiten im Zusammenhang mit Versicherungsschäden
* Kleinaufträge und sonstige Renovierungsarbeiten
Art und Umfang der konkret geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder der individuellen Vereinbarung mit dem Kunden.
3. Angebot und Vertragsschluss
Angebote werden auf Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen sowie – soweit erforderlich – nach Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten erstellt.
Ein Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Kunden und die Bestätigung durch den Auftragnehmer zustande. Soweit keine ausdrückliche Bestätigung erfolgt, kann der Vertrag auch durch die tatsächliche Ausführung der beauftragten Leistungen zustande kommen.
Angebote können, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, innerhalb der im Angebot genannten Frist angenommen werden.
4. Preise und Vergütung
Die Vergütung erfolgt entsprechend dem vereinbarten Angebot.
Je nach Auftrag kann die Abrechnung als Festpreis, nach tatsächlichem Zeitaufwand oder nach einer Kombination aus verschiedenen Abrechnungsarten erfolgen.
Materialkosten, Anfahrtskosten sowie sonstige vereinbarte Nebenkosten werden im Angebot bzw. in der Rechnung ausgewiesen.
Sofern während der Ausführung zusätzliche oder geänderte Leistungen erforderlich werden, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Auftrags sind, werden diese nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden ausgeführt, soweit dies nach den Umständen des Einzelfalls möglich ist.
Zusätzliche Leistungen werden entsprechend der getroffenen Vereinbarung gesondert berechnet.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die vereinbarten Arbeiten zum vorgesehenen Termin durchgeführt werden können.
Insbesondere sind erforderliche Zugänge zu den Arbeitsbereichen zu ermöglichen und relevante Informationen über vorhandene Leitungen, Schäden, Vorschäden oder sonstige für die Durchführung der Arbeiten wichtige Umstände mitzuteilen, soweit diese dem Kunden bekannt sind.
Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung des Kunden oder durch Umstände aus dessen Verantwortungsbereich entstehen, können zu einer entsprechenden Verschiebung des Ausführungstermins führen.
6. Ausführung und Termine
Die vereinbarten Ausführungs- und Fertigstellungstermine werden nach Möglichkeit eingehalten.
Bei Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, insbesondere bei höherer Gewalt, unvorhersehbaren technischen Problemen, Lieferverzögerungen, Witterungseinflüssen oder fehlender Mitwirkung des Kunden, können sich vereinbarte Termine angemessen verschieben.
Bei witterungsabhängigen Außenarbeiten, insbesondere Fassaden- und Putzarbeiten, kann die Ausführung bei ungeeigneten Witterungsbedingungen unterbrochen oder verschoben werden.
7. Material und Fremdleistungen
Die für die Ausführung erforderlichen Materialien werden, soweit nicht anders vereinbart, durch den Auftragnehmer beschafft.
Die Auswahl geeigneter Materialien erfolgt unter Berücksichtigung der vereinbarten Leistung und der technischen Erfordernisse.
Sofern bestimmte Materialien oder Produkte auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden verwendet werden sollen, trägt der Kunde die Verantwortung dafür, dass diese für den vorgesehenen Zweck geeignet sind, soweit der Auftragnehmer nicht ausdrücklich eine andere Beratung oder Prüfung übernommen hat.
8. Abnahme
Nach Fertigstellung der beauftragten Leistungen erfolgt, soweit gesetzlich vorgesehen oder vereinbart, die Abnahme durch den Kunden.
Der Kunde hat erkennbare Mängel bei der Abnahme möglichst konkret zu benennen.
Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln bleiben unberührt.
9. Mängelrechte
Für die Rechte des Kunden bei mangelhafter Leistung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Der Auftragnehmer ist grundsätzlich berechtigt, einen berechtigten Mangel zunächst durch Nachbesserung zu beseitigen.
Die gesetzlichen Rechte des Kunden auf Nacherfüllung, Selbstvornahme unter den gesetzlichen Voraussetzungen, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz bleiben unberührt.
10. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften gilt die gesetzliche Haftung uneingeschränkt.
Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Auftragnehmer nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
11. Eigentum des Kunden und Arbeitsbereich
Der Kunde hat den Arbeitsbereich vor Beginn der Arbeiten soweit erforderlich von Gegenständen freizuräumen.
Gegenstände, die sich im Arbeitsbereich befinden und nicht entfernt werden können, sind vom Kunden entsprechend zu schützen oder dem Auftragnehmer mitzuteilen.
Für Schäden an Gegenständen, die sich entgegen einer entsprechenden Aufforderung des Auftragnehmers im unmittelbaren Arbeitsbereich befinden, gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.
12. Rechnungen und Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde, innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug zu begleichen.
Bei größeren Aufträgen können Abschlagszahlungen entsprechend dem Bau- bzw. Leistungsfortschritt vereinbart werden.
Die gesetzlichen Rechte des Auftragnehmers bei Zahlungsverzug bleiben unberührt.
13. Eigentumsvorbehalt
Soweit im Rahmen der Leistung Materialien geliefert werden, die nicht wesentlicher Bestandteil eines Bauwerks werden, bleibt das Eigentum daran bis zur vollständigen Bezahlung vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
14. Widerrufsrecht für Verbraucher
Bei Verträgen mit Verbrauchern kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Widerrufsrecht bestehen, insbesondere bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen.
Das Bestehen und der Umfang eines Widerrufsrechts richten sich ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Soweit ein Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung sowie – soweit gesetzlich erforderlich – ein Muster-Widerrufsformular.
Beginnt der Auftragnehmer auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Leistung, gelten die gesetzlichen Voraussetzungen für einen vorzeitigen Beginn der Leistung und einen möglichen Wertersatz bzw. das Erlöschen des Widerrufsrechts.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.